Energieberatung für Wohngebäude und Nichtwohngebäude

Ungefähr 40 Prozent der CO2-Emissionen in Deutschland stammen aus dem Gebäudesektor. Eine signifikante Reduktion dieser Emissionen lässt sich nur durch deutliche Verbesserung der Energieeffizienz der Gebäude und der Anlagentechnik sowie einen Umstieg auf erneuerbare Energien erreichen.

Jeder von uns kann somit einen kleinen Teil zu einer nachhaltigen Zukunft beitragen.

Durch die richtigen Maßnahmen beim Umbau eines Gebäudes werden nicht nur dessen CO2-Emissionen und Betriebskosten gesenkt, es werden auch der Wohnkomfort und der Wert der Immobilie erhöht. Die erforderlichen Investitionen sind jedoch teilweise erheblich und müssen daher gezielt an der richtigen Stelle und im richtigen Umfang getätigt werden.

Als Energieberater unterstützen wir Sie beim Planungsprozess, bei der Beantragung von staatlichen Fördermitteln und auch in Form der Baubegleitung bei der Umsetzung und Abnahme der empfohlenen Maßnahmen. 

Energieberatung für Wohngebäude

Nutzen Sie die attraktive staatliche Förderung für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) und lernen Sie die energetischen Verbesserungspotentiale Ihres Wohngebäudes kennen. Darauf aufbauend können Sie entsprechend Ihren Wünschen mit unserer Beratung schrittweise die Einzelmaßnahmen planen und realisieren. Dazu gehört auch die Beantragung von staatlichen Fördermitteln. So kommen Sie dem Ziel eines klimaneutralen Betriebes Ihres Hauses immer näher.  

Energieberatung für Nichtwohngebäude

Sie wollen Ihr Bürogebäude, Ihre Lagerhalle oder Fabrikgebäude, Schule oder KiTa umbauen oder modernisieren? Wir erstellen eine energetische Gebäudebilanzierung nach DIN V 18599 und unterstützen Sie bei der Wahl und der Beantragung von Fördermitteln. Aber auch eine geförderte Energieberatung, einen Energieausweis oder einen GEG-Nachweis für einen Neubau können Sie bei uns bekommen.

Als Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes und Mitglied im GIH (Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerk) wollen wir Sie bei Ihrer persönlichen Energiewende unterstützen. Wir zeigen Ihnen die für Ihr Gebäude sinnvollen Energieeffizienz-Maßnahmen auf und beraten und begleiten Sie bei der Priorisierung, der finanziellen Förderung und der Umsetzung der Maßnahmen. Selbstverständlich berücksichtigen wir dabei die aktuellen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) und die damit verbundenen Normen, Vorschriften und technischen Mindestanforderungen.

 

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Auf dem Weg zum klimaneutralen und nachhaltigen Gebäude

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) für Wohngebäude

Der in 2020 eingeführte individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist seit dem 1. Juni 2023 das vorgegebene Format für einen geförderten Energieberatungsbericht. Bestehend aus einer Kombination von vorgegebenen Texten und Diagrammen sowie individuellen Formulierungen und Beschreibungen der Energieberatenden zeigt Ihnen der iSFP in mehreren Schritten auf, mit welchen Maßnahmen Sie Ihr Gebäude auf einen hochwertigen, energieeffizienten Zustand bringen können.

Gut zu wissen: Wenn Sie eine im iSFP beschriebene und nach BEG förderfähige Maßnahme an der Gebäudehülle oder Anlagentechnik (außer Heizung) durchführen, erhalten Sie zusätzlich 5 % Förderung auf die Investitionssumme.

So einfach geht es: 

  1. Ausgangssituation und Datenerfassung: Sie geben uns eine kurze Beschreibung Ihres Hauses oder Gebäudes und Ihrer Sanierungsvorstellungen. Mit Plänen und eventuell Fotos helfen Sie uns Ihr Projekt besser einschätzen zu können. Sie bekommen von uns zeitnah ein Angebot mit Terminplanung.

  2. Vor-Ort-Besuch: Bei Auftragserteilung besuchen wir Sie zu Hause, um uns einen Eindruck des Ist-Zustandes zu machen und mit Ihnen die Sanierungsoptionen durchzusprechen.

  3. Berechnung und Maßnahmenplanung: Wir generieren ein 3D-Modell Ihres Gebäudes und berechnen die Jahresenergiebilanz nach DIN V 18599. Auf Basis dieser Ergebnisse und unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche und Vorstellungen erstellen wir einen staatlich geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), den Sie per E-Mail erhalten.

  4. Energieberatungsgespräch: Sie erhalten ein ausführliches Beratungsgespräch mit unserem Experten, in dem die Ergebnisse und vorgeschlagenen Maßnahmen des iSFP erläutert und sämtliche Fragen geklärt werden.

  5. Einzelmaßnahmen oder KFW Effizienzhaus: Sie entscheiden sich für die Umsetzung von Einzelmaßnahmen oder eines KFW Effizienzhauses und wir unterstützen Sie bei der Wahl und der Antragstellung der Fördermittel. Gerne begleiten wir Sie bei Ihren Sanierungsmaßnahmen mit energetischer Fachplanung und der für die Förderung erforderlichen Dokumentation.  

hier mehr zum iSFP erfahren

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Energetische Fachplanung und Baubegleitung für BEG Einzelmaßnahmen (WG und NWG)

Sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude helfen wir Ihnen bei der Auswahl, Planung und Durchführung von geförderten Energieeffizienzmaßnahmen. Aufwand und Kosten der Maßnahmen, die zu erwartende Energieeinsparung und die Fördermöglichkeiten werden bezogen auf Ihren individuellen Fall bestmöglich zusammengestellt und bewertet. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und Nachweisführung der Förderung Ihrer Sanierungsvorhaben sowie bei der Prüfung der Handwerkerangebote und der für die Förderung sachgemäßen Durchführung der Maßnahmen.

Gut zu wissen: Zusätzlich 50 % Förderung für energetische Fachplanung und Baubegleitung

Erstellen eines Lüftungskonzeptes nach DIN 1946-6

Vor allem nach Fenstertausch oder einer Dachsanierung verringern sich die Lüftungsverluste eines Gebäudes deutlich. Dies kann dazu führen, dass der zum Feuchte- und Schimmelschutz erforderlicher Mindestluftwechsel unterschritten wird. Der Gesetzgeber fordert dann die Erstellung eines Lüftungskonzepts zum Beispiel nach der DIN 1946-6 „Lüftung von Wohnungen“. Dieses zeigt dem Gebäudebesitzer auf, mit welchen Maßnahmen die notwendigen Luftwechsel für Feuchteschutz, Hygiene und Komfort eingehalten werden können. Da die Luftqualität in einem Gebäude von zentraler Bedeutung für die Behaglichkeit der Anwohner ist, empfehlen wir grundsätzlich die Erstellung eines Lüftungskonzeptes für einen Neubau oder ein saniertes Gebäude. 

Gut zu wissen: Im Rahmen einer BEG Einzelmaßnahme wird die Erstellung eines Lüftungskonzepts als energetische Fachplanung mit 50 % gefördert.

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Heizlastberechnung und hydraulischer Abgleich

Seit dem 1. Januar 2023 wird bei einem Heizungstausch nicht nur wie bisher für KFW Effizienzhäuser, sondern auch bei BAFA geförderten Einzelmaßnahmen (BEG EM), ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B gefordert. Hierzu ist eine energetische Bilanzierung des beheizten Gebäudeteils erforderlich, um eine raumweise Heizlastberechnung nach DIN 12831-1 durchzuführen und daraus die optimalen Ventileinstellungen für die Heizkörper oder Flächenheizungen bestimmen zu können. Neben dem geforderten Nachweis des hydraulischen Abgleichs erhalten Sie von uns auch Vorschläge für sinnvolle Maßnahmen zur Reduktion der Vorlauftemperatur Ihrer Heizungsanlage (Stichwort Wärmepumpen-Check).

Gut zu wissen: Im Rahmen einer BEG Einzelmaßnahme wird eine Heizlastberechnung als energetische Fachplanung mit 50 % gefördert.

Energieausweis für WG und NWG

Für den Neubau, den Verkauf und die Neu-Vermietung von Gebäuden wird ein Energieausweis verlangt. Unterschieden wird dabei zwischen einem Energieverbrauchsausweis und einen Energiebedarfsausweis. Zur Erstellung des Verbrauchsausweises wird nur der Verbrauch der letzten drei Jahre herangezogen während für den Bedarfsausweis eine energetische Bilanzierung des Gebäudes erstellt werden muss, aus der der Energiebedarf unter Normbedingungen berechnet wird. Für Wohngebäude, die nicht das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erreichen und weniger als fünf Wohneinheiten haben, ist der Bedarfsausweis Pflicht; ebenso für Neubauten. Ansonsten besteht Wahlfreiheit zwischen dem Bedarfsausweis und dem günstigeren Verbrauchsausweis.

Gut zu wissen: Eine Vor-Ort Begehung durch den Energieberatenden ist keine Ausstellungsvoraussetzung, kann aber die Genauigkeit des Ausweises verbessern und dem Auftraggeber eine bessere Bewertung der energetischen Gebäudequalität und des Einflusses von Sanierungsmaßnahmen ermöglichen.  

Weiterführender Link: Für wen ein Energieausweis zur Immobilie Pflicht ist | Verbraucherzentrale.de

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Baubegleitung KFW Effizienzhaus und KFW Effizienzgebäude

Nach dem Einbruch der Anzahl der Förderanträge für Effizienzhäuser und Effizienzgebäude aufgrund veränderter Förderbedingungen in 2022, ist vor allem die Sanierungsförderung durch die Kombination von Investitionszuschüssen mit sehr niedrigen Kreditzinsen wieder deutlich attraktiver geworden. Um einen Effizienzhaus-/gebäude-Standard zu erreichen, ist ein die komplette Gebäudehülle betreffendes Sanierungskonzept erforderlich. Wir unterstützen Sie dabei, die für Ihr Gebäude geeignetste Variante zu finden, die Förderungen zu beantragen, die Baumaßnahmen zu begleiten und die Fördernachweise zu erstellen.   

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